Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Januar 2026
Cordts & Berner von Kremling GmbH
Geschäftsauftritt: Bang & Olufsen Nürnberg
Kaiserstraße 27
90403 Nürnberg
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Vertragsinhalt. Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Beratungen, Reparaturen und sonstige vertragliche Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
I. Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsabschluß
Aufträge und Bestellungen bedürfen der Schriftform. Der Verkäufer kann eine Anzahlung auf die bestellten Produkte und Leistungen verlangen.
2. Lieferumfang
Von der Lieferung sind Installationsleistungen sowie eine vom Verkäufer durchgeführte BeoLink®-Raumplanung nicht umfasst. Diese werden gesondert berechnet. Der Verkäufer ist berechtigt, eine angemessene Vergütung für eine von ihm durchgeführte BeoLink-Raumplanung vorab zu verlangen. Wird ihm der Auftrag für die Durchführung der Installation erteilt, so wird diese Vergütung mit dem Werklohn verrechnet.
3. Lieferung und Annahme
a) Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich festgelegt werden, sind schriftlich zu fixieren.
b) Sofern der Verkäufer einen verbindlich vereinbarten Liefertermin nicht einhält oder sich sonst in Lieferverzug befindet, kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Schreibens beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz anstatt der Leistung zu verlangen.
c) Kommt der Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig mit der Annahme der Ware mehr als zwei Wochen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Nach deren Ablauf kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Verkäufer 20 % des vereinbarten Preises als Entschädigung fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass als Folge der Nichtabnahme dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
4. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, zwei Jahre ab Ablieferung. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zehn Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
Für gebrauchte Geräte beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Gesonderte Vereinbarungen (z. B. der Verkauf von Gebrauchtgeräten im Rahmen des Bang & Olufsen Second-Life-Programmes) sind zwischen dem Verkäufer und dem Kunden schriftlich abzufassen.
b) Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden. Garantieansprüche setzen die Vorlage des Bang & Olufsen Garantiezertifikates voraus.
c) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Überspannung des Stromnetzes, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Die Hinweise in den mit den Produkten gelieferten oder auf der Website von Bang & Olufsen im Internet bereitgestellten technischen Dokumentationen wie z. B. Bedienungsanleitungen, Referenz-Handbüchern und Merkblättern sind hier maßgeblich.
- Fehler, die durch schlechte oder gestörte Datenübertragung im Internet, schlechte Empfangsqualität im Mobilfunknetz, schlechte Übertragungsqualität durch Bluetooth, im WLAN oder LAN, ungünstige digitale oder analoge Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen bedingt sind.
- Beeinträchtigung der Datenübertragung, des Empfangs und des Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen, Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien, durch ausgelaufene Batterien, Mängel, durch Verwendung ungeeigneter Ladetechnik oder unsachgemäße Behandlung von Akkus und Ladegeräten.
d) Der Verkäufer behält sich im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht primär ein dreimaliges Nachbesserungsrecht vor. Führt dies nicht zum Erfolg, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Zahlungsansprüche.
b) Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändung untersagt. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
c) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
d) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer mit einer schriftlich gesetzten Frist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten und den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und ihm die Wertminderung entsprechend der Nutzungsdauer in Rechnung stellen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
e) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Drittzugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.
II. Installations- und Reparaturbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
a) Für Installationen und Reparaturen gilt das Werkvertragsrecht des BGB. Verträge über Reparaturen oder Installationen bedürfen der Schriftform.
b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Installationen und Reparaturen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik in enger Abstimmung mit der Service-Abteilung der Bang & Olufsen Deutschland GmbH entweder selbst durchzuführen oder durch Bang & Olufsen-autorisierte Subunternehmer (insbesondere Bang & Olufsen Service-Center oder BeoLink-Installations-Partner) durchführen zu lassen.
c) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist kostenpflichtig und bei Abgabe des Gerätes im Voraus zu entrichten. Diese Kosten werden bei Durchführung der Reparatur auf die Reparaturkosten angerechnet.
2. Termine
a) Die Dauer einer Reparatur oder Installation ist bestimmt durch die technischen Gegebenheiten, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Installationsmaterial und einer angemessenen Probelaufzeit der Arbeiten. Der auf dieser Basis vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist verbindlich, es sei denn dass die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baupläne, fehlendes Zubehör u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
b) In allen übrigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Fertigstellung der Reparatur oder Installation zu setzen.
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da die Zeit der Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn eine Reparatur nach Auftragserteilung nicht durchgeführt werden konnte, weil:
- der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
- aufgrund des Alters des Gerätes Ersatzteile des Herstellers nicht mehr lieferbar sind;
- der Auftraggeber einen vereinbarten Termin für eine beim Kunden durchzuführende Reparatur schuldhaft versäumt;
- weil der Auftrag während der Durchführung der Reparatur aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund zurückgezogen wurde;
- weil die Empfangsbedingungen am Aufstellungsort beim Kunden nicht den Vorgaben des Herstellers geräteentsprechend gegeben sind.
4. Gewährleistung für Reparaturen und Haftung
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Reparatur- und Installationsleistungen sowie für eingebautes Material ein Jahr ab Abnahme.
b) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer für den Zeitraum der Verweigerung durch den Kunden von der Mängelhaftung befreit.
c) Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens zehn Werktage nach Abnahme dem Werkunternehmer anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
d) Für den Gewährleistungsausschluss gilt das unter I.4.c) Beschriebene entsprechend.
5. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen
a) Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu.
b) Wird der Gegenstand nicht innerhalb vier Wochen nach entsprechender Aufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Aufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor.
b) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Werkunternehmer von dem Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten für Zurückholung und Ausbau trägt der Kunde.
c) Erfolgt die Reparatur bei dem Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau bei dem Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
III. Gemeinsame Bestimmungen für Verkäufe, Reparaturen und Installationen
1. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die Endverbraucherpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.
b) Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung in einer Summe zur Zahlung fällig. Reparaturrechnungen sind bei Übergabe des Reparaturgegenstandes sofort zu bezahlen.
c) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so kann der Verkäufer bzw. Werkunternehmer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
d) Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Regie berechnet.
2. Haftung
Über die Gewährleistungsregeln aus diesen Geschäftsbedingungen hinaus sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde – ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers bzw. Werkunternehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Garantien bleibt unberührt.
3. Gerichtsstand
a) Unter Kaufleuten ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Nürnberg (Sitz der Cordts & Berner von Kremling GmbH).
b) Wenn der Käufer bzw. Auftragnehmer als Nichtkaufmann keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, diesen nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der letzte Wohnsitz als allgemeiner Gerichtsstand.
4. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, so ist diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Klauseln am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cordts & Berner von Kremling GmbH, Stand 01.01.2026